Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Wörth, Gem. Wörth, auf der BAB 65, in Höhe km 159.018, FR Karlsruhe um 15 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 20,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 95 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Verwarnung / Anhörung

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