Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ellenberg, auf der BAB 7, bei km 764,450, Würzburg – Ulm die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 115 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät ES3.0 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 15 km/h und führte zur Erhebung eines Verwarnungsgeldes.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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