Wegen Überschreitung der, zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gemeinde Ludwigshafen,/Rh, auf der A 650, FR Bad Dürkheim, bei km 1,400 um 15 km/h, bei zulässigen 90 km/h wurde Verwarnungsgeld erhoben. Festgestellt wurden 105 km/h. Beweismittel: Messgerät Vitronic PoliScan Speed, Bild

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung

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