Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Weiterstadt, auf der A 5, in Höhe km 515,5, Ri. Basel die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 97 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 17 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Frontfoto, Verwarnungsgeld; 30,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung.

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