Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wildeck, auf der BAB 4, Kirchheim – Dresden, in Höhe km 340,430, begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 15 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät 75 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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