Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, auf der B 14, Höhe Schattenring, Richtung Rudolf-Sophien-Stift die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung mit Geschwindigkeitsmessanlage PoliScan F1 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 70 km/h. Verwarnungsgeldangebot: 30,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Anhörung

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