Auf der BAB 20, km 327,94, FR Uckermark-Kreuz wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 02.11.2015 um10 km/h überschritten. Festgestelltwurden 110 km/h durch Lasermessung, mit Messgerät: PoliScan Speed , bei zulässigen 100km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

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