Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 3, Gem. Neustadt/Wied, bei km 48,050, in FR Köln um 17 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Verwarnungsgeld von 30,00 € erhoben. Festgestellt wurden 117 km/h. Beweismittel: Messgerät ES3.0, Bild Film.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
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