Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 16.03.2016 in Frankfurt am Main, Darmstädter Landstraße, Ecke Geleitstraße mit 8 km/h, bei zulässigen 58 km/h festgestellt. Mit der durchgeführten Induktionsschleifenmessung wurden 58 km/h mit Beweisfoto dokumentiert. Angebotenes Verwarnungsgeld: 15,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main
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