Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lebach-Aschbach, Koblenzer Straße, FR Lebach die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 58 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät K1 TraffiStar S 330 mit Messfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 8 km/h und führte zur Erhebung eines Verwarnungsgeldes von 30,00 €.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Lebach

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