Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Karlsruhe, auf der K 9657, Höhe Wasserwerkbrücke, Richtung Westen
um 8 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messung mit Lasergerät mit Foto 88 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Verwarnung

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