Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Bielefeld, auf der BAB 2, bei km 329,415, linke Spur, in Fahrtrichtung Hannover 14 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Sensormessung ergab 114 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Bielefeld übersandte Schriftliche Verwarnung
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