Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in der Gem. Bad Oldesloe, OT Glinde, Landesstraße 226 um 14 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lichtschrankenmessung mit Foto 64 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Landespolizeiamt S-H übersandte Zeugenfragebogen

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