Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 71, Suhl, AD Süd Harz, Erfurt – Schweinfurt, bei km 129-130.0 um 13 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 20,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung des Betroffenen

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