Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 13, bei km 48,3, in Fahrtrichtung AS Duben um 20 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt und führte zu Verwarnung mit Anhörung. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Einseitensensor ES3.0 mit Beweisfoto ergab 120 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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