Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, auf der Schwarzburgstraße 25 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 19 km/h, bei erlaubten 10 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 29 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Stadt Frankfurt am Main übersandte Verwarnung
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