Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Delmenhorst, auf der Landwehrstraße, Höhe Eisenbahnunterführung, in Richtung Dwostraße  begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 17 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät LEIVTEC XV3 mit Bild 67 km/h. Verwarnungsgeld: 35,00 €

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Delmenhorst übersandte Anhörung

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