Der Abstandsverstoß erfolgte in Dülmen auf der Bundesautobahn A 43, in Höhe km 71,750, RF Wuppertal. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 109 km/h der erforderliche Abstand von 64,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 19,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3, Zeugenaussage

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat, § 17 OWiG

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Coesfeld

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