Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Lebach – Aschbach, auf der Koblenzer Straße, FR Thalexweiler um 21 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 71 km/h, Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 350 , Messfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Lebach übersandte Anhörung
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