Blitzer Außerörtlicher in Lebach – Aschbach, auf der Koblenzer Straße

Blitzer Außerörtlicher in Lebach – Aschbach im Überblick

Zur Messstelle Außerörtlicher in Lebach – Aschbach, auf der Koblenzer Straße ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Gemessen wird hier überwiegend mit dem Messgerät TraffiStar S 350. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Stadt Lebach.

Überwachung
Geschwindigkeit
Ort
Lebach
Landkreis
Landkreis Saarlouis
Bundesland
Saarland
Ortslage
innerhalb geschlossener Ortschaft
Tempolimit
50 km/h
Messgeräte
TraffiStar S 350
Bußgeldstelle
Bußgeldstelle Stadt Lebach
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
September 2026
Lebach

Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende

Typische Prüfpunkte

  • Fehlende Rohmessdaten: Ältere Softwarestände speicherten die Rohmessdaten nicht – die Messung ließ sich im Nachhinein nicht überprüfen (siehe Entscheidung unten).
  • Zuordnung: Mehrere Fahrzeuge und mehrere Fahrstreifen erschweren die Zuordnung des Messwerts.
  • Aufbau im Anhänger: Bei semistationärem Einsatz hängt die Messung von Aufstellung und Ausrichtung ab.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Dokumentierte Fälle am Blitzer Außerörtlicher in Lebach – Aschbach

  1. Februar 2018

    Wegen außerörtlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Lebach – Aschbach, auf der Koblenzer Straße, wurde mit Bußgeldverfahren eröffnet, Bußgeldstelle Stadt Lebach

    Rechtsgrundlage: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG

    erlaubt 50 km/h TraffiStar S 350

Bußgeld am Blitzer Außerörtlicher in Lebach – Aschbach (Tempo 50 innerorts)

Erlaubt sind hier 50 km/h innerorts. Die Tabelle zeigt, was eine Überschreitung am Blitzer Außerörtlicher in Lebach – Aschbach für Pkw kostet – und ab welcher Geschwindigkeit die jeweilige Stufe hier greift. Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz (bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %). Grundlage: bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, Stand seit 09.11.2021.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot am Blitzer Außerörtlicher in Lebach – Aschbach
ÜberschreitungHier gefahrenBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
1–10 km/h 51–60 km/h 30 € – – Einspruch prüfen
11–15 km/h 61–65 km/h 50 € – – Einspruch prüfen
16–20 km/h 66–70 km/h 70 € – – Einspruch prüfen
21–25 km/h 71–75 km/h 115 € 1 – Einspruch prüfen
26–30 km/h 76–80 km/h 180 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
31–40 km/h 81–90 km/h 260 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
41–50 km/h 91–100 km/h 400 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
51–60 km/h 101–110 km/h 560 € 2 2 Monate Einspruch prüfen
61–70 km/h 111–120 km/h 700 € 2 3 Monate Einspruch prüfen
über 70 km/h ab 121 km/h 800 € 2 3 Monate Einspruch prüfen

* Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell ist, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot.

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Bußgeld für Tempo 50 berechnen · Zum vollständigen Bußgeldkatalog

Messtechnik am Blitzer Außerörtlicher in Lebach – Aschbach

TraffiStar S 350

Am Blitzer Außerörtlicher in Lebach – Aschbach misst ein TraffiStar S 350 (Messprinzip: Laser (LIDAR)). In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.

  • Fehlende Rohmessdaten: Ältere Softwarestände speicherten die Rohmessdaten nicht – die Messung ließ sich im Nachhinein nicht überprüfen (siehe Entscheidung unten).
  • Zuordnung: Mehrere Fahrzeuge und mehrere Fahrstreifen erschweren die Zuordnung des Messwerts.
  • Aufbau im Anhänger: Bei semistationärem Einsatz hängt die Messung von Aufstellung und Ausrichtung ab.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu TraffiStar S 350

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Stadt Lebach. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

Am Blitzer Außerörtlicher in Lebach – Aschbach geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer Außerörtlicher in Lebach – Aschbach und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zum Blitzer Außerörtlicher in Lebach – Aschbach

Wie schnell darf man am Blitzer Außerörtlicher in Lebach – Aschbach fahren?

Zulässig sind dort 50 km/h (innerorts). Hier misst ein TraffiStar S 350. Maßgeblich für das Bußgeld ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ich wurde am Blitzer Außerörtlicher in Lebach – Aschbach geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach dem Blitzer Außerörtlicher in Lebach – Aschbach Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer Außerörtlicher in Lebach – Aschbach?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Hier misst ein TraffiStar S 350 – auch dieses Gerät hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer Außerörtlicher in Lebach – Aschbach ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer Außerörtlicher in Lebach – Aschbach?

Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.

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