Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Lebach, B 269, i.H. Anwesen Nr. 4, Rtg. Lebach. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 18 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessverfahren mit PoliScan FM1 78 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandte Zeugenfragebogen

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