Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 14057, Berlin, auf der BAB 100 S in Höhe ICC, FS-Sperrungsüberleitung BAB 115 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 60 km/h, 92 km/h mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 32 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Vordruck Anhörung

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