Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße, gegenüber 69 – 71 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 11 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit Lasergerät und Foto ergab 61 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandte Verwarnung / Anhörung

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