Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der BAB 255, Übergang zur BAB 1, Kreuz Süd, i. R. Süden, OT 136 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 28 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät und Foto 108 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg
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