Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Herford, B 61, Absch. 79, km-St. 0,985, Umgehungsstraße nach Abfahrt Engerstr. FR Herford die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 29 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Messung mit Traffistar S 350 ergab 99 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Herford übersandte Vordruck Anhörung

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