Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 28.03.2016 in Herford auf der B 61, Abs. 79, Umgehungsstraße, nach Abfahrt Engerstraße, FR Herford wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 94 km/h , bei zulässigen 70 km/h gemessen. Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit betrug 24 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffiphot SC IV, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen von Bußgeldstelle Kreis Herford  übersandt.

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