Inin Hochdorf- Assenheim, Gem. Hochdorf- Assenheim, A 65, bei km 105,97, FR Ludwigshafen wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 28 km/h überschritten. Gemessen wurden 158 km/h mit Lasergerät bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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