Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bingen, Gem. Bingen, auf der A 61, in Höhe km 294,8, FR Süden die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 151 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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