Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 68723, Gem. Plankstadt, B 535, Abf. Schwetz.-Zentrum, km 0,8, Rtg. MA die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 26 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 96 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis übersandte Vordruck Anhörung

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