Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Finnentrop, Rönkhausen, L 687 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 80 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit SpeedoPhot Radar
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Olpe übersandt.
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