Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Finnentrop, Rönkhausen, L 687 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 80 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit SpeedoPhot Radar

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Bußgeldstelle Kreis Olpe übersandt.

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt  oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”