Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 111, km 9,5, zw. AD Oranienburg und Berlin, Fahrtrichtung Berlin, am 27.08.2015 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 29 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden mit Lasermessung, Messgerät PoliScan Speed 1o9 km/h. Wegen Voreintragung mit Geschwindigkeitsverstoß über 26 km/h in den letzten 12 Monaten wurde ein Fahrverbot von 1 Monat angeordnet. Bußgeld: 100,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV, § 25 Abs. 2 StVG

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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