Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Wörth, auf der Bundesstraße B 10, bei Stationskilometer 0,621, FR Karlsruhe die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 70 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 10 km/h. Beweismittel: Messung mit ES3.0 mit Bild, Verwarnungsgeld: 15,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Verwarnung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“