Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Immendingen, auf der BAB 81, Höhe km 704,890, Singen – Stuttgart  um 39 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren  eröffnet. Festgestellt wurden 119 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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