Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 06.05.2016 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der A7, Gemarkung Bispingen, Ri. Hamburg, bei km 52,657 um 43 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 163 km/h, Beweismittel: Messgerät Leivtec XV3, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.3.7 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Heidekreis
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