Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Donaueschingen, auf der BAB 864, Richtung B 27, km 84,419, die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 121 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messprotokoll.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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