Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Steddorfer Kreuz, auf der B 4, Kreuzung Bien.-Ebstorf, FR Uelzen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 72 km/h mit TraffiPhot stat. Geschw., mit Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Uelzen übersandte Zeugenfragebogen

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