Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Dortmund, auf der BAB 45, im Bereich von km 22,600, RF Dortmund um 6 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurden 15,00 € Verwarnungsgeld erhoben. Festgestellt wurden 106 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsidium Dortmund

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