Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Frankfurt am Main, Obermainanlage 21 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 81 km/h, bei zulässigen 30 km/h, um 51 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandt.
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