Der Abstandsverstoß erfolgte in der Gemarkung Königslutter auf der BAB 2, in Höhe km 145,420, RF Hannover. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 132 km/h der erforderliche Abstand von 66,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 29,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit VKS 3.2 3D (VKS select, Foto

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Helmstedt übersandte Anhörung

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