Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Wiesbaden-Erbenheim, auf der A 66, bei km 25,010, Richtung Rüdesheim um 27 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messung mit Lasergerät und Foto 127 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen
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