Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 4, Jena, Richtung Dresden in Höhe km 170.760, 3. Überholspur BAB 4 um 28 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 108 km/h, Beweismittel: Piezomessung, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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