Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Immenstadt im Allgäu, auf der B 308, im Abschnitt 450, bei km 0,300, in Ri. Immenstadt mit 30 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 90 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto, Bußgeld: 80,00 €, Fahrverbot : 1 Monat, 1 Punkt
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat, § 25 StVG, § 4 Abs. 2 BKatV
Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle Viechtach erlassen.
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