Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 14, zw. Landesgrenze Brandenburg und BAB 24, bei km 353,7 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 96 km/h , bei zulässigen 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 36 km/h. Beweismittel: Protokoll Lichtmessverfahren

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Zeugenfragebogen von Bußgeldstelle Ludwigslust-Parchim übersandt.

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