Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 815, Abschnitt 190, Station 1.000, 26340, Zetel, OT Neuenburg-Klein Schweinebrück die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 70 km/h. Mit Messgerät Einseitensensor wurden 91 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Friesland übersandte Zeugenfragebogen.

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