Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Duisburg, auf der A 40, FR Venlo, bei km 39,896 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 30 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Messung mit PoliScan Speed ergab 106 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg übersandte Zeugenfragebogen

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