Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Groß Sarau, A 20, km 21,250, Rtg. Bad Segeberg. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 48 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung Lasergerät mit Foto 148 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig Holstein übersandte Zeugenfragebogen

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