Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kiel, auf der dem Olof-Palme-Damm, Höhe Überführung Eichhofstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 108 km/h mit Messgerät PoliScan Speed. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 28 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Kiel übersandte Vordruck Anhörung

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