Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stadt Buchholz, Trelde 1, B 75, FR Buchholz die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 85 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 35 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch PoliScan Lasermessung und Foto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Harburg übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

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