Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, bei km 51,9, zw. Potsdam und Frankfurt/O. die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 134 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Einseitensensor ES3.0, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen im Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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